Das Fahrzeug wird von uns sofort nach dem Kauf bei der KFZ - Zulassungstelle abgemeldet.
Sie erhalten von uns die Kopie des entwerteten Fahrzeugscheins.
( Abmeldebescheinigungen gibt es im Rahmen der EG nicht mehr. )
Dieses Dokument lassen Sie bitte Ihrer Versicherung zukommen, damit diese dann auch Ihre
bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung löscht.
Der Rest geschieht ohne Ihr Zutun.
Überbezahlte KFZ - Steuer wird Ihnen von der für Sie zuständigen Behörde rückerstattet.
Ist das Auto schon abgemeldet, erübrigt sich die Stilllegung durch uns natürlich.
Als gewerbliche Autohändler kaufen wir selbstverständlich auch abgemeldete Autos.
• NUTZFAHRZEUGE
• ABMELDUNG